SEPA

SEPA: Der neue Zahlungsverkehr im Überblick

Umstellung auf den neuen Zahlungsverkehr

Europa wächst weiter zusammen. Ein wichtiger Schritt zu einem einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum war die Einführung des Euros im Jahr 1999. Nachdem dann am 01.02.2014 das einheitliche Zahlverfahren SEPA (Single European Payment Area) eingeführt wurde, endet zum 01.02.2016 nun auch die Übergangsfrist für Privatpersonen.

Das bedeutet für Sie als Privatperson: Ab 01.02.2016 müssen Sie bei Überweisungen immer die 22-stellige IBAN verwenden.

IBAN und BIC

Wesentliches Merkmal der SEPA-Produkte ist die Verwendung der internationalen Bankkontonummer (IBAN) und, wenn erforderlich, der internationalen Bankleitzahl (BIC).

SEPA-Überweisung

Ab 01. Februar 2014 benötigen Sie für Inlandsüberweisungen die IBAN des Zahlungsempfängers. Die Angabe des BIC ist nicht notwendig.

SEPA-Lastschrift

Mit der neuen SEPA-Lastschrift bezahlen Sie fällige Forderungen in Euro so einfach und sicher, wie Sie es bisher von der deutschen Lastschrift gewöhnt sind.

Ihre Vorteile bei SEPA

  • Nur ein Konto für alle Euro-Zahlungen in Deutschland und Europa nötig
  • Einheitliche Zahlungsverkehrsprodukte für alle Euro-Zahlungen 
  • Per Lastschrift jetzt auch in anderen EU-Ländern bezahlen
  • Wachsende Anzahl von Akzeptanzstellen für Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte)

Checkliste

  • Machen Sie sich vertraut mit Ihrer neuen Kontonummer - der IBAN. Diese finden Sie auf Ihren Kontoauszügen und im Online-Banking unter Konto- und Kartenverwaltung > Details.
  • Immer öfter versenden Unternehmen Rechnungen unter Angabe Ihrer IBAN und BIC. Nutzen Sie schon jetzt die Möglichkeit in Ihrem Überweisungsformular mit IBAN zu überweisen.
  • Ihre Daueraufträge wurden bereits in das neue Datenformat umgestellt. Neue Daueraufträge werden automatisch umgewandelt. 
  • Teilen Sie Ihre IBAN Ihrem Arbeitgeber oder Personen mit, von denen Sie Zahlungen erhalten.
  • Unternehmen, die per Lastschrift Zahlungen von Ihrem Girokonto abbuchen, informieren Sie über die Umwandlung in eine SEPA-Lastschriftmandat. Überprüfen Sie, ob Ihre IBAN dort richtig angegeben ist. Informieren Sie bei Bedarf den Auftraggeber der Lastschrift.

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