Fragen und Antworten

Kapitalmaßnahmen

Kapitalmaßnahmen

Eine Kapitalmaßnahme verändert die finanzielle Struktur eines Unternehmens. Die wichtigsten Informationen zu Kapitalmaßnahmen haben wir für Sie zusammengestellt.

Als Kapitalerhöhung bezeichnet man die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch die Ausgabe „neuer“ Aktien. Als Aktionär bzw. Aktionärin erhalten Sie Bezugsrechte zum Erwerb der „neuen“ Aktien, wodurch Sie Ihre prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft halten können. Zumeist sind diese Bezugsrechte auch handelbar, sodass Sie diese veräußern oder auch weitere Bezugsrechte erwerben können, um Ihre Beteiligung am Unternehmen zu erweitern.

Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs bzw. Aktionärin, bei einer Kapitalerhöhung einen Teil der neuen (jungen) Aktien zu beziehen, der seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entspricht.

Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Relation zwischen bisherigem Aktienkapital und dem Erhöhungsbetrag. Es bezeichnet das Verhältnis, zu dem der Aktionär bzw. die Aktionärin aufgrund seines Bestands an alten Aktien neue Aktien beziehen kann.

Bei einem Aktien-Split wird der aktuelle Aktienbestand einer Aktiengesellschaft in eine größere Anzahl von Aktien aufgeteilt. Für den Aktionär bzw. die Aktionärin ändert sich hierdurch nichts, da sich seine Beteiligung nach dem Split lediglich auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt. Durch einen Aktien-Split reduziert sich der Kurs der Einzelaktie.

Sofern aus einer Kapitalmaßnahme Bruchteile in Aktien entstehen, werden diese separat reguliert (verkauft). Der Grund hierfür ist, dass Bruchteile nicht verwahrt und auch an Börsen nicht gehandelt werden können. Bei der Veräußerung entstehen Orderkosten gem. Preisverzeichnis.

Was ist eine Dividende?
Die Dividende ist eine anteilige Gewinnausschüttung des Unternehmens an die Aktionäre bzw. Aktionärinnen. Gewöhnlich erfolgt die Auszahlung bei deutschen Werten einmal jährlich und unterliegt der Abgeltungsteuer. Bei ausländischen Unternehmen sind auch mehrere Dividendentermine im Jahr möglich.

Was bedeutet der Hinweis, dass die Dividende aus dem steuerlichen Einlagenkonto der Gesellschaft gezahlt wurde?
Sofern die Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Die Ausschüttung mindert allerdings die steuerlichen Anschaffungskosten Ihrer Aktien. Bei einer Veräußerung wird somit ein höherer Kursgewinn versteuert bzw. ein niedrigerer Kursverlust festgestellt.