Fragen und Antworten
Weitere wichtige Fragen & Antworten
wichtige Fragen & Antworten- Service
Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BStBl 2016 I S.694) wurde in § 45 a Abs. 2 EStG eingefügt, dass die Kapitalertragsteuerbescheinigungen elektronisch übermittelt werden können. Aus diesem Grund stellen wir unseren Kunden die Jahressteuerbescheinigung über die Postbox zur Verfügung. Auf das "Original" verzichtet der Gesetzgeber seit 2016. Nutzen Sie die elektronische Bescheinigung für Ihre Steuererklärung - einfach ausdrucken und an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater senden.
Ihren Freistellungsauftrag können Sie bequem in Ihrem Online-Banking unter „Verwalten / Steuerliche Angaben / Freistellungsauftrag" neu anlegen oder ändern.
Bitte beachten Sie: Bei Gemeinschaftskonten können Sie uns einen Freistellungsaufträge nur dann erteilen, wenn Sie miteinander verheiratet oder verpartnert sind.
Tagesgeldkonten und Wertpapierdepots bieten wir auch für Ihr Kind an. Sind die gesetzlichen Vertreter bereits Kunden der 1822direkt, ist die Legitimation nicht notwendig. In diesem Fall geben Sie im Antrag bitte die entsprechende Kundennummer an. Andernfalls ist die Identitätsfeststellung der gesetzlichen Vertreter im Zuge der Antragsstellung erforderlich. Bitte fügen Sie bei minderjährigen Kontoinhabern immer eine Kopie des Kinderausweises und der Geburtsurkunde bei. Bei Minderjährigen ab 16 Jahren ist zusätzlich eine Legitimation erforderlich.
Schade, dass Sie Ihr Konto kündigen wollen. Bitte erteilen Sie uns Ihren Auftrag für die Kündigung direkt in Ihrem Online-Banking unter "Verwalten > Konten > Konten und Kredite" im Abschnitt „Kontoschließung“.
Sie können auch Ihr Gemeinschaftskonto online kündigen. Hierzu bestätigen Sie bitte, dass die zweite Kontoinhaberin bzw. der zweite Kontoinhaber der Kündigung zustimmt.
Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen als Wegweiser dienen:
- Bitte sichern oder drucken Sie die Kontoauszüge, die sich in Ihrer Postbox befinden, vor der Kontolöschung.
- Schließen Sie Ihre gesamte Kundenverbindung und haben einen Freistellungsauftrag erteilt, ändern Sie ihn auf die tatsächlich erhaltenen Zinserträge und befristen ihn auf das Ende des Kalenderjahres.
- Verfügen Sie über Kreditkarten oder Sparkassen-Cards für die zu löschenden Konten, können Sie diese selbständig entwerten und vernichten.
- Das Guthaben, inklusive etwaiger noch nicht verbuchter Zinserträge, wird Ihnen nach Kontoauflösung auf Ihr Referenzkonto oder auf das uns von Ihnen mitgeteilte Konto überwiesen. Die Bestätigung der Kontolöschung wird Ihnen in Form eines Abschlusskontoauszugs in der Postbox zur Verfügung gestellt.
Bei der 1822direkt gilt eine Kontovollmacht immer für alle in der Kundenverbindung geführten Depots und Konten. Die Beschränkung einer Vollmacht nur auf einzeln Depots oder Konten ist nicht möglich.
Die entsprechende Funktion finden Sie im Online-Banking unter „Verwalten > Bevollmächtigte > Bevollmächtigten hinzufügen".
Bitte beachten Sie: Ein Vollmacht kann nicht über die Banking App erteilt werden.
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- Für Ihre Namensänderung ist zwingend ein auf Ihren neuen Namen ausgestellter Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) notwendig. Mit dem Ausweis ist eine Identitätsfeststellung mit neuem Namen erforderlich, dies erfolgt mittels WebID-Videolegitimation.
- Wir benötigen eine Urkunde über die Namensänderung. Stellen Sie uns bitte Ihre Ehe-, Lebenspartnerschafts- bzw. Namensänderungsurkunde per Datei-Upload zur Verfügung.
Die entsprechende Funktion finden Sie im Online-Banking unter „Verwalten > Kontoinhaber > Namen ändern“.
Bitte beachten Sie: Ein Namensänderungen kann nicht über die Banking App beauftragt werden.
Das Abkommen zur Umsetzung des „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) regelt den Datenaustausch steuerrelevanter Informationen zwischen Deutschland und den USA. Vergleichbare Abkommen wurden oder werden von den USA mit über 80 Staaten weltweit geschlossen.
Seit dem 1. Juli 2014 sind alle Banken, Sparkassen, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen in Deutschland verpflichtet, ihre Konto- und Depotinhaber nach Hinweisen für eine mögliche US Steuerpflicht zu überprüfen und ggf. an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Dazu werden sämtliche zu diesem Stichtag bereits bestehenden und alle danach neu eröffneten Kundenkonten und -depots untersucht. Dabei werden folgende Informationen übermittelt:
Name und Adresse,
ggf. US-Steuernummer,
Konto- oder Depotsaldo zum Ende des Jahres bzw. der Saldo unmittelbar vor einer Kontoschließung während des Jahres (im ersten Meldejahr),
Zinsen, Dividenden und andere Erträge (folgende Meldejahre).
Weisen Sie eines der folgenden Merkmale auf, ist die Frankfurter Sparkasse gesetzlich dazu verpflichtet, die oben aufgeführten Daten weiterzugeben:
US-Staatsbürgerschaft,
Geburtsort, Wohnsitz, Postanschrift oder Telefonnummer in den USA,
Dauerauftrag zugunsten eines US-amerikanischen Kontos,
Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung für eine Person mit US-Anschrift,
einzige Anschrift des Kontoinhabers ist eine c/o- oder postlagernde Adresse,
US-Personen, die unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 25 Prozent an einem nicht-US-amerikanischen Unternehmen beteiligt sind und dessen Erträge überwiegend aus Finanzanlagen (sog. passive „non-financial foreign entity“, NFFE) erwirtschaftet werden
Konten natürlicher Personen mit Eröffnungsdatum ab dem 01.07.2014 und einem Saldo oder Wert von mehr als 50.000 US-Dollar zum 31.12. eines Jahres.
Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, müssen Sie selbst nicht aktiv werden – die Frankfurter Sparkasse kommt rechtzeitig mit einer hierfür erforderlichen Selbstauskunft auf Sie zu. Bei Bestätigung einer US-Steuerpflicht wird die Frankfurter Sparkasse jährlich eine Meldung an das BZSt vornehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF):
Umsetzungsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Förderung der Steuerehrlichkeit: Bundeskabinett beschließt Abkommen mit den USA
Ändern Sie Ihre Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einfach ganz bequem selbst im Online-Banking unter "Menü / Verwalten / Kontoinhaber".
Dort können Sie auch eine abweichende Versandanschrift für Ihre Post festlegen.
Fragen & Antworten zum Ratenkredit
Fragen & Antworten zum Ratenkredit- Service
Sie können die monatliche Rate für Ihren Kreditwunsch online mit dem Kreditrechner ermitteln. Ihre individuellen, bonitätsabhängigen Konditionen werden allerdings erst am Ende des Prozesses ermittelt, nachdem Sie alle persönlichen Daten eingegeben haben. Diese Konditionen finden Sie dann auch direkt in den online generierten Vertragsunterlagen wieder.
Was Sie dann noch tun müssen:
Vertragsunterlagen ausdrucken und unterschreiben
2 aktuelle Gehaltsabrechnungen
Kontoauszüge der letzten 8 Wochen
Personalausweis/Reisepass für Ihre Legitimation per PostIdent oder Video-Legitimation.
Nach erfolgreicher Prüfung dieser Unterlagen, überweisen wir Ihnen das Geld auf Ihr Girokonto.
Mit dem Online-Ratenkreditrechner bekommen Sie einen Anhaltspunkt dafür, mit welcher monatlichen Rate Sie bei Ihrem persönlichen Wunschkredit und Ihrer gewählten Laufzeit rechnen können. Bitte beachten Sie, dass Ihr individueller Zinssatz bonitätsabhängig ist und vom Rechenbeispiel abweichen kann.
Ja, eine Ablösung der bestehenden Kredite ist möglich. Wenn Sie bei der Kreditanfrage als Verwendungszweck "Ablösung anderer Kredite" angeben, müssen Sie nur nach erfolgreicher Online-Kreditprüfung eine Restsaldo-Bestätigung bei der abzulösenden Bank anfordern und nach Erhalt zusammen mit den unterschriebenen Vertragsunterlagen und den Nachweisen (Gehalt, Kontoauszüge) weiterleiten. Die Ablösung des Kredites bei der Fremdbank wird dann im Rahmen der Kreditauszahlung durch die 1822direkt übernommen.
Sondertilgungen bis 70 % der verbleibenden Nettokreditsumme p. a. sind kostenfrei. Die Berechnung einer etwaigen Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt nur auf den Wert, der diesen Anteil übersteigt.
Selbständige und Freiberufler können bei uns nur einen Online-Ratenkredit für private Zwecke erhalten, wenn Sie den Kredit mit einem weiteren Darlehensnehmer (Ehe- oder Lebenspartner) beantragen. Dieser muss über ein Einkommen aus Nicht-Selbständiger Arbeit verfügen, mit dem er den Kredit alleine bedienen kann. Ein Selbständiger oder Freiberufler allein kann bei uns aktuell keinen Online-Ratenkredit erhalten.