PSD2
Das ändert sich für Sie
PSD2-Das ändert sich für Sie
Änderung bei Anmeldung, Umsatzabfrage
Bei der Anmeldung im Online-Banking werden Sie regelmäßig aufgefordert eine TAN einzugeben. Ob bei jeder Anmeldung oder mindestens einmal in 90 Tagen kann jede Bank individuell festlegen. Haben Sie sich beim Login zum Online-Banking nicht bereits mit einer TAN legitimiert, benötigen Sie für den Abruf von Umsatzinformationen, die älter als 90 Tage sind, ebenfalls eine TAN.
Zugriff auf Ihr Girokonto über Drittanbieter
Viele Internethändler nutzen Drittanbieter zur Zahlungsabwicklung, sogenannte Zahlungsauslösedienste. Um einen Einkauf im Internet per Überweisung zu bezahlen, brauchen Sie sich in diesem Fall nicht in Ihr 1822direkt Online-Banking einloggen, sondern können die Überweisung direkt über den Drittdienst beauftragen. Diese Drittanbieter dürfen Zahlungen auslösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abrufen, wenn Sie Ihre Einwilligung dazu gegeben haben.
Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z. B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Diesen Service bieten sogenannte Kontoinformationsdienste an. Alle Drittdienste müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Möchten Sie einem Drittanbieter Zugriff auf Ihr Konto erteilen, verwenden Sie bitte die Zugangsdaten zu Ihrem 1822direkt Online-Banking, also die Online-Kennung und Online-PIN. Wichtig ist: Nichts passiert ohne Ihre Erlaubnis! Die neuen Zahlungsdiensteanbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Kundendaten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden. Dennoch sollten sich Kunden immer Gedanken darüber machen, ob dem jeweiligen Dienstleister vertraut wird.
Anmeldung bzw. Gerätebindung
Bei der Anmeldung in der 1822direkt Banking App entfällt die Eingabe einer TAN, da durch die sogenannte Gerätebindung bereits eine starke Kundenauthentifizierung (SKA) erreicht wird. Zur Herstellung der Gerätebindung geben Sie einmalig je Gerät auf dem Sie die 1822direkt Banking App nutzen, eine TAN ein. Je nach gewähltem TAN-Verfahren können Sie dies direkt aus der App heraus, ansonsten im 1822direkt Online-Banking.
Änderung beim Online-Shopping mit Kreditkarte
Mit Mastercard® Identity Check™ sowie Visa Secure™ ist das Online-Shopping mit Kreditkarte bereits heute schon einfach und sicher möglich. Zukünftig wird die Nutzung Mastercard® Identity Check™ sowie Visa Secure™ beim Online-Shopping mit Kreditkarte in europäischen Online-Shops verpflichtend. Von dieser Verpflichtung können zum Beispiel als risikoarm eingestufte Kleinbetragstransaktionen, sowie wiederkehrende Zahlungen mit gleicher Betragshöhe an denselben Empfänger ausgenommen werden. Dies ist jedoch erst nach erfolgreicher Registrierung der Kreditkarte für Mastercard® Identity Check™ bzw. VISA Secure™ möglich .
Weitere Informationen und ein Erklärvideo zum Verfahren finden Sie unter dem Link "Registrierung". Hier wird Ihnen Schritt für Schritt gezeigt, wie Sie sich für das Verfahren registrieren können.
Mastercard®
Identity Check™
Registrierung >
VISA Secure™
Registrierung >
Neue Fassungen der Geschäfts- und Sonderbedingungen
Mit der PSD2 treten neue gesetzliche Bestimmungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft. Aus diesem Grund gelten ab dem 14. September 2019 die neuen Bedingungen zum Online-Banking.
Diese finden Sie für Ihr 1822direkt-Konto hier und für Ihr 1822MOBILE-Konto hier.