PSD2

1822TAN+ Einrichtung

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1822TAN+ Hilfe bei der Nutzung und Störungsbehebung

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QRTAN+ Hilfe bei der Nutzung und Störungsbehebung

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Informationen zu den weiteren TAN-Verfahren

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Nutzung einer Banking-Software mit FinTS

Weitere Informationen rund um das Thema PSD2

Viele Internethändler nutzen Dritt­anbieter zur Zahlungs­abwicklung, sogenannte Zahlungs­auslösedienste. Um einen Einkauf im Internet per Überweisung zu bezahlen, müssen Sie sich nicht in Ihr Online-Banking einloggen, sondern die Überweisung direkt über den Dritt­dienst beauftragen. Indem ein Dritt­dienstleister Zugang zu Ihren Konto­daten hat, kann er Bezahlungen auslösen. Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z. B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Diesen Service bieten sogenannte Konto­informationsdienste an. Alle Dritt­dienste müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein.

Dieser Dienst kann im Auftrag des Kunden zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Zahlungs­kontos beim konto­führenden Kredit­institut auslösen.

Dieser Dienst stellt Kunden sichere Informationen über ein oder mehrere Zahlungs­konten zur Verfügung.

Weitere Informationen zu PSD2 finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bundesbank.