Wichtiges zum Jahreswechsel
Alle wichtigen Fragen zum Jahreswechsel
Zur Bestellung für das Jahr 2022 nutzen Sie bitte in Ihrem Online-Banking den Menüpunkt "Verwalten | Steuerliche Angaben | Steuerbescheinigung".
Wenn Sie bereits eine Jahressteuerbescheinigung angefordert haben, stellen wir Ihnen diese automatisch, auch für die Folgejahre, sofern im jeweiligen Kalenderjahr entsprechende Kapitalerträge angefallen sind, in Ihrer Postbox zur Verfügung.
Wenn die Jahressteuerbescheinigung bereits bestellt, oder diese schon im letzten Jahr versandt und
- kein Wertpapierdepot in 2022 geführt wurde, stellen wir die Steuerbescheinigung für 2022 bis 20. Januar 2023
- ein Wertpapierdepot in 2022 geführt wurde, stellen wir die Steuerbescheinigung für 2022 bis Ende März 2023
in der Postbox in Ihrem Online-Banking zur Verfügung.
Hinweis zur elektronischen Übermittlung der Steuerbescheinigung:
Die Bereitstellung über die Postbox ersetzt die "Original-Jahressteuerbescheinigung" per Post. Auf das "Original" verzichtet der Gesetzgeber seit 2016. Nutzen Sie die elektronische Bescheinigung für Ihre Steuererklärung - einfach ausdrucken und an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater senden.
Wenn Sie keine steuerlich relevanten Erträge erwirtschaftet haben, wird keine Jahressteuerbescheinigung erstellt.
Die Zinsen für Tagesgeldkonten werden am 30. Dezember 2022 mit Wertstellung am 1. Januar 2023 gutgeschrieben.
Detaillierte Informationen zur Zinsabrechnung können Kunden ab dem 31. Dezember 2022 dem Rechnungsabschluss in der Umsatzanzeige unter „Details“ oder dem Kontoauszug für Dezember entnehmen, welcher spätestens am 6. Januar 2023 in der Postbox eingestellt wird.
Online-Anträge, die über das Online-Banking in der entsprechenden Maske bis zum 30. Dezember 2022 spätestens 13:00 Uhr erfasst sind, werden berücksichtigt. Papierhafte Formulare können berücksichtigt werden, wenn diese vollständig ausgefüllt bis zum 23. Dezember 2022 der 1822direkt im Original vorliegen.
Achtung:
Aufgrund der Erhöhung des Sparerfreibetrags zum neuen Jahr werden alle Anträge und Änderungen die nach dem 16.12.2022 eingereicht wurden auf den 31.12.2022 befristet. In diesem Fall sollten Sie ab dem 03.01.2023 einen neuen Auftrag erteilen.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer führen wir seit 2015 direkt ab – sofern diesbezüglich bis 30.06. des laufenden Jahres seitens des Kunden kein Widerspruch beim Bundeszentralamt für Steuern eingelegt wurde.
Aufgrund der Erhöhung des Sparerfreibetrag durch den Gesetzgeber zum neuen Jahr werden alle Anträge und Änderungen die nach dem 16.12.2022 eingereicht wurden automatisch bis zum 31.12.2022 befristet.
Aufträge, die uns bis 16.12.2022 erreicht haben, wurden von uns auf den neuen Freibetrag prozentual für das neue Jahr angepasst:
- Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf weiteres erteilt?
Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000€ zum 1. Januar 2023. Sie müssen dafür nichts tun. - Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 1.602 Euro für Ehepaare bis auf weiteres erteilt:
Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 2.000 € zum 1. Januar 2023. Sie müssen dafür nichts tun. - Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?
Es findet eine automatische prozentuale Erhöhung Ihres Freibetrages um 24,844 % statt.
Wir möchten Sie bitten, ab dem 03.01.2023 Ihren aktuellen Freistellungsauftrag zu überprüfen und bei Bedarf neu zu erteilen, bzw. anzupassen.
Sie möchten die Aufteilung Ihres Freistellungsauftrags ab Januar 2023 ändern?
Gehen Sie hierzu im 1822direkt Online-Banking ab dem 03.01.2023 auf den Menüpunkt „Freistellungsauftrag“ unter „Verwalten > Steuerliche Angaben“. Dort können Sie die Höhe Ihres bei uns erteilten Freistellungsauftrag einsehen und ändern.
Die Beantragung einer Verlustbescheinigung muss uns bis zum 15. Dezember 2022 vorliegen. Später eingehende Beantragungen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.