Fragen & Antworten zum BGH-Urteil

BGH-Urteil

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden, dass die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, die Kunden unangemessen benachteiligen. Daher sind die bislang mit Ihnen vereinbarten Änderungen von Bedingungen und Preisen über den Änderungsmechanismus nun erneut – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.

Ja, die Zustimmung weiterer Kontoinhaber oder gesetzlicher Vertreter wird benötigt. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass auch der zweite Kontoinhaber bzw. gesetzliche Vertreter unseren Bedingungswerken und Preisen zustimmt. Hierfür ist es erforderlich, dass sich diese eigenständig mit ihren Zugangsdaten im Online-Banking anmelden und dort die Zustimmung erteilen.

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Kundenbetreuung ist jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Unsere Sparkassen-Card ermöglicht neben der kostenfreien Bargeldabhebung in vielen Drogerie- und Supermärkten auch die Nutzung des größten Geldautomatennetzwerkes in Deutschland (rund 23.000 Geldautomaten) und dies je nach Kontomodell bis zu 6 x monatlich kostenfrei. Das spart Zeit und Wege. Mit der Sparkassen-Card ermöglichen wir ebenfalls mobile und kontaktlose Kartenzahlungen. Wie fast überall im täglichen Leben entstehen uns hier Kosten, die wir im aktuellen Niedrigzinsumfeld in fairem Umfang ab 01.01.2022 an unsere Kunden weitergeben. Die Nutzung der Sparkassen-Card ist zudem nicht verpflichtend und unabhängig vom Konto.

Unsere Standard Kreditkarten (Visa/Mastercard) ermöglichen bequemes weltweites Bezahlen im Internet und stationären Handel. Wir bieten hier ebenfalls mobile und kontaktlose Kartenzahlungen an. Außerdem können Sie mit unserer Standard Kreditkarte (Visa/Mastercard) im europäischen Ausland in Euro-Währung kostenfrei Bargeld am Geldautomaten verfügen. Bei erstmaliger Beantragung bieten wir unsere Standard Kreditkarten (Visa/Mastercard) im ersten Jahr weiterhin kostenfrei an. Ab dem zweiten Jahr fällt je Karte ein Preis von 29,90 Euro p.a. an. Wie fast überall im täglichen Leben entstehen uns hier Kosten, die wir im aktuellen Niedrigzinsumfeld in fairem Umfang an unsere Kunden weitergeben. Dadurch ist ab 01.01.2022 mit Beginn des neuen Kartenvertragsjahres keine Gebührenerstattung mehr möglich, auch wenn der bisherige Warenjahresumsatz von 4.000 Euro erreicht wird.

Der Bundesgerichtshof hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.

Der Änderungsmechanismus besagt, dass die 1822direkt mit dieser Formulierung ohne aktive Zustimmung des Kunden Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen kann. Sie informiert den Kunden hierüber und gibt ihm 2 Monate Zeit, den geänderten Produktbedingungen oder Preiserhöhungen zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch – schweigt der Kunde also – finden die geänderten Produktbedingungen oder Preiserhöhung nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen müssen jetzt von ihren Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen erhalten. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Das Urteil erging formal gegen die Postbank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteilstenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko ignoriert werden.

Wir geben Ihnen den Zeitpunkt bekannt, ab dem die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dabei sind diese Bedingungen und Entgelte nicht neu. Nur die Wirksamkeit über den in der Vergangenheit vorgenommenen Zustimmungsprozess ist für ungültig erklärt worden. Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.

Der in den AGB enthaltene Änderungsmechanismus, wonach eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat, musste überarbeitet werden. In der heutigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.

Nach dem Urteil des BGHs benötigen Banken und Sparkassen bei Änderungen von Preisen und Bedingungen über die in Anspruch genommenen Leistungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden. Hiervon kann nur in wenigen Fällen abgewichen werden und zwar nur dann, wenn der Kunde von der Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird. Wir bemühen uns, Ihnen diese Zustimmung zukünftig so einfach wie möglich zu machen.

Wir kontaktieren alle betroffenen Kunden. Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronische Postbox) oder einen Brief.

Hinweis:
Wir haben Ihnen hierzu auch eine E-Mail verschickt, in der wir Ihnen mitgeteilt haben, dass eine neue Nachricht in Ihrer Postbox eingegangen ist. Wichtig: Diese Nachricht enthält keine Links oder Anhänge. Sollten Sie E-Mails erhalten, in denen Sie dazu aufgefordert werden, Links oder Anhänge zu öffnen, löschen Sie diese E-Mails sofort.

Kein Problem! Melden Sie sich einfach über "Zur Zustimmung im Online-Banking" an. Nach der anschließenden Legitimation können Sie die Bedingungen herunterladen und anschließend auch ganz bequem die Zustimmung vornehmen. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen gerne die Kundenbetreuung.

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das BGH-Urteil vom 27.04.2021 nur die Postbank betrifft. Vielmehr könnten auch alle Banken und Sparkassen, die seit 1977 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels des sog. AGB-Änderungsmechanismus geändert haben, betroffen sein. Diese Vorgehensweise war seitdem sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert – auch außerhalb der Finanzbranche. Im Vertrauen auf diese jahrelang unbeanstandet gebliebene Praxis haben auch wir in der Vergangenheit den AGB-Änderungsmechanismus für die Änderung von Preisen und Bedingungen genutzt.

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als 1822direkt stehen wir für nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.

Das BGH-Urteil bezog sich nicht auf die Preise, sondern ausschließlich auf die Art und Weise der Vereinbarung dieser Preise. Der Preis bleibt gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten Preisen unverändert. Je nach Kontomodell kann jedoch eine Preismaßnahme zum 01.01.2022 inkludiert sein, für die wir Sie um Ihre Zustimmung bitten. Details können Sie dem Ihnen übermittelten Preis- und Leistungsverzeichnis unter der Übersicht über Preisänderungen entnehmen. Falls Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich gerne an unsere Kundenbetreuung.